Rechtliches
AGB / Teilnahmebedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
Diese Bedingungen gelten für alle über diese Website gebuchten Mitfahrten („Slots“) bei BFT Reitmeier UG (haftungsbeschränkt), Joachim Reitmeier, An den Burgstücken 26, 39638 Gardelegen (nachfolgend „Anbieter“). Abweichenden Bedingungen des Teilnehmers wird widersprochen.
§ 2 Leistungsgegenstand
Gegenstand ist eine Mitfahrt als Beifahrer in einem Porsche 911 GT3 im Rahmen einer Trackday-Veranstaltung auf wechselnden Rennstrecken. Pro Slot fährt genau ein Beifahrer mit. Gefahren wird ausschließlich durch den vom Anbieter gestellten Fahrer. Eine eigene aktive Teilnahme am Steuer ist nicht Bestandteil der Leistung.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung der Slots ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit Auswahl eines Slots, Eingabe der erforderlichen Daten und Abschluss der Online-Zahlung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der erfolgreichen Zahlung bzw. der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise pro Slot in Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Zahlung erfolgt online über den Zahlungsdienstleister Stripe (u. a. Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay). Der Gesamtbetrag ist sofort mit Abschluss der Buchung fällig. Der Slot gilt erst nach erfolgreichem Zahlungseingang als verbindlich reserviert.
§ 5 Termine, Slots und Verfügbarkeit
Jeder Slot ist ein fester Termin mit begrenztem Kontingent. Bereits vergebene Slots werden als belegt dargestellt. Der Anbieter behält sich vor, einzelne Termine aus organisatorischen Gründen zu verschieben; in diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.
§ 6 Voraussetzungen für die Teilnahme
Mindestalter 18 Jahre. Der Teilnehmer muss körperlich und gesundheitlich geeignet sein (insbesondere Herz-Kreislauf, Wirbelsäule, Schwangerschaft ausgeschlossen). Vor Fahrtantritt ist die Teilnahme an einem verpflichtenden Briefing erforderlich. Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Fahrers und des Streckenpersonals Folge zu leisten. Bei erkennbarer Ungeeignetheit oder unter Einfluss von Alkohol oder Drogen kann die Mitfahrt ohne Erstattung verweigert werden.
§ 7 Absage, Wetter und höhere Gewalt
Die Durchführung hängt von Wetter, Streckenzustand, technischer Verfügbarkeit des Fahrzeugs und der Sicherheitslage ab. Der Fahrer entscheidet final über Durchführung und Fahrweise. Muss eine Fahrt aus diesen Gründen oder wegen höherer Gewalt abgesagt werden, wird vorrangig ein Ersatztermin angeboten. Ist kein Ersatztermin möglich, wird der gezahlte Betrag erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 8 Stornierung und Umbuchung durch den Teilnehmer
Eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Slot ist bis 14 Tage vor dem Termin möglich. Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Termin werden 100 % erstattet, bis 7 Tage vorher 50 %; danach ist eine Erstattung ausgeschlossen, sofern der Slot nicht anderweitig vergeben werden kann. Unberührt bleibt ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (siehe Widerrufsbelehrung).
§ 9 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Teilnahme an einer Hochleistungs-Mitfahrt erfolgt im Bewusstsein des damit verbundenen allgemeinen Lebens- und Geschwindigkeitsrisikos.
§ 10 Versicherung
Das eingesetzte Fahrzeug verfügt über den für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen Versicherungsschutz im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Risiken, die typischerweise vom Versicherungsschutz auf Rennstrecken ausgenommen sind, trägt nicht der Teilnehmer, soweit nicht gesetzlich zwingend anders geregelt.
§ 11 Bild- und Tonaufnahmen
Auf Wunsch kann – nach gesonderter Absprache – ein Onboard-Video erstellt werden. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen der Teilnehmer erkennbar ist, erfolgt nur mit dessen gesonderter Einwilligung.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates des Teilnehmers bleiben unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026. Dieser Text ist ein Entwurf mit Platzhalter-Angaben und ersetzt keine Rechtsberatung.